4. Förderverfahren
Interkommunale Zusammenarbeit:
Die Kommunen Ering und Stubenberg haben für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.
1. Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Stubenberg im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 21.07.2020):
Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.