Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 für die Verwaltungsgemeinschaft Ering

07.​05.​2025

Die Haushaltssatzung ist nach erneuter Ausfertigung amtlich bekannt zu machen (Art. 10 Abs. 1 VGemO).

Sie ist auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft zugänglich zu machen (Art. 10 Abs. 2 VGemO,

Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 27a BayVwVfG).

 

Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2025 der VG Ering sowie die Haushaltssatzung u. Haushaltsplan 2025 der VG Ering

stehen Ihnen zum Download bereit.