Härtefall-Hilfen vom Bund
Stubenberg, den 25.04.2023
Wir informieren, dass es vom Bund Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger gibt.
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern z.B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu Verfügung.
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