Bekanntmachung über die 1.Änderung des Bebauungsplans Stubenberg-Mitte
Bekanntmachung über die 1.Änderung des Bebauungsplans Stubenberg-Mitte
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Der Gemeinderat Stubenberg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Billigung und Auslegung der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Stubenberg-Mitte“ eschlossen.
Die Änderung umfasst die Fl.Nrn. 3/3 und 66 der Gemarkung Stubenberg. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Bekanntmachung und Auslegung der Entwurfsfassung vom 12.12.2024 zur 1.Änderung des Bebauungsplans „Stubenberg-Mitte“ erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB
Den betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf zur 1.Änderung des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 29.01.2025 bis einschließlich 04.03.2025 in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Ering, Paul-Sporrer-Str. 7, 94140 Ering, Zimmer Nr. 108, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung aus und kann dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Ering, 28.01.2025
Galleitner, 1. Bürgermeister
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