Bekanntmachung
über die 1.Änderung des Bebauungsplans
Stubenberg-Mitte
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Der Gemeinderat Stubenberg hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 die nochmalige Billigung und Auslegung des Bebauungsplanes „Stubenberg-Mitte“ mit Deckblatt 1 beschlossen.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Bekanntmachung und Auslegung der geänderten Entwurfsfassung vom 13.03.2025 zur 1.Änderung des Bebauungsplans „Stubenberg-Mitte“ erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB
Die Dauer der Auslegung erfolgt nach Änderung des Planentwurfs in einer erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB.
Den betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf zur 1.Änderung des Bebauungsplans liegt in der Zeit
vom 31.03.2025 bis einschließlich 15.04.2025
in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Ering, Paul-Sporrer-Str. 7, 94140 Ering, Zimmer Nr. 108, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung aus und kann dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Ering, 28.03.2025