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Vor Gericht: Durstiger Wanderer war ein Einbrecher

Landshut/Stubenberg. Eine seltsame Art, um ein Glas Wasser zu bitten, hat ein 23-jähriger Rumäne im Oktober 2021 in Stubenberg an den Tag gelegt. Die 85-jährige Hausbesitzerin traf auf ihn am geöffneten Fenster ihres Schlafzimmers, als er "sich bereits mit dem gesamten Oberkörper im Hausinneren befand", wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Landshut hieß.

Geschichte vom durstigen Wanderer

Gegen die Geschichte vom durstigen Wanderer sprach jedoch die Tatsache, dass sich in dem Rucksack, den der schwarzgewandete 23-Jährige bei sich hatte, bereits diverse Schmuckstücke, 1325 Euro und drei Mobiltelefone befanden. Nach geduldigem Zureden seines Verteidigers Thomas Fauth hatte der Roma im Januar vor dem Amtsgericht Landshut ein Geständnis abgelegt: Auf Grundlage einer Verständigung wurde er wegen versuchtem Wohnungseinbruchdiebstahls, versuchtem Diebstahl mit Waffen (in seinem Rucksack war ein Taschenmesser), Beleidigung, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Diebstahls mit Hausfriedensbruch in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

 

Seit Montag bleibt es auch bei dieser moderaten Strafe. Der 23-Jährige hatte gegen das Urteil zunächst Berufung eingelegt, weil ihm das Strafmaß dann doch als zu hoch erschienen war. Er sei noch so jung; er vermisse seine Familie; im Gefängnis gehe es rauh zu, jammerte der Rumäne dementsprechend zu Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.

Als ihm Vorsitzender Richter Ralf Reiter aber versicherte, dass er mit dem Urteil "gut gefahren" sei, und Fauth ihm erläuterte, "besser wird’s nicht", nahm er seine Berufung zurück. Die Staatsanwaltschaft, die auch Berufung eingelegt hatte, erklärte daraufhin ebenfalls die Rücknahme.

Hakenkreuz in Zelle geritzt

Neue Verfahren gegen den einschlägig vorbestraften 23-Jährigen waren im Vorfeld vorläufig eingestellt worden. Unter anderem hatte er in der JVA Landshut in eine Wand seiner Zelle ein Hakenkreuz geritzt. Außerdem soll er für eine Reihe von Einbrüchen in Österreich verantwortlich sein. Diese Verfahren seien schnell wieder aufgenommen, hatte Reiter den 23-Jährigen gewarnt für den Fall, dass noch einmal eine komplette Beweisaufnahme nötig wäre.

 

Reiter war der Ansicht, dass das Urteil des Amtsgerichts auch hinsichtlich der psychischen Folgen für die Geschädigten "mehr als moderat" ausgefallen war. "Eine alte Dame, die plötzlich merkt, dass mitten am helllichten Tag ein Einbrecher in ihrem Haus ist – die wird womöglich bis an ihr Lebensende nicht mehr schlafen können."

Nur 100 Meter vom Haus der 85-Jährigen entfernt und gerade mal eine Stunde zuvor hatte der 23-Jährige bereits zugeschlagen. Zutritt zu diesem Anwesen hatte er sich über die unversperrte Haustür verschafft. Die Hausbesitzer sowie Geschädigte eines weiteren Hofes in Stubenberg, bei denen der Angeklagte zwei Tage zuvor unbemerkt eingedrungen war, identifizierten später die Gegenstände im Rucksack als ihr Eigentum.

Einem Polizisten gegenüber hat der 23-Jährige angegeben, er habe diese auf Flohmärkten erstanden – nachdem er ihm zunächst den Vogel gezeigt hatte. Allerdings befand sich unter den Gegenständen auch ein gebasteltes Perlenkrokodil, das von einer Geschädigten eindeutig als Geschenk ihrer Nichte benannt werden konnte.

Faustschläge gegen Polizisten

Blieb noch als letzter Anklagepunkt der Angriff auf einen weiteren Beamten auf dem Weg in die Justizvollzugsanstalt in Form von zwei Faustschlägen. Diesen begründete der Rumäne vor Gericht damit, dass er "einfach so ungern" im Gefängnis sei.

 

Quelle: PNP

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Veröffentlichung

Do, 11. August 2022

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